Schwanger und minderjährig
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Hebammengeprüft

Schwanger und minderjährig

Für junge Mädchen ist es fast immer eine Hiobsbotschaft, wenn der Schwangerschaftstest plötzlich positiv ist. Selbst fast noch ein Kind, sollen sie plötzlich Mama werden und Verantwortung für ein Kind übernehmen? Was ist mit der Schule und der Ausbildung? Hält die oft junge Beziehung das überhaupt aus?

Ina Ilmer
von Ina Ilmer
Hebamme & Mutter
Tue, 25.11.2014 - 15:00 Tue, 07/23/2019 - 12:25

Aufklärung ist die beste Prävention

Für junge Mädchen ist es fast immer eine Hiobsbotschaft, wenn der Schwangerschaftstest plötzlich positiv ist. Selbst fast noch ein Kind, sollen sie plötzlich Mama werden und Verantwortung für ein Kind übernehmen? Was ist mit der Schule und der Ausbildung? Hält die oft junge Beziehung das überhaupt aus?

In Deutschland wurden im Jahr 2010 laut Statistischem Bundesamt etwa 9000 Mädchen unter 18 Jahren schwanger, in den meisten Fällen ungewollt. Etwa die Hälfte der Minderjährigen entschied sich für einen Schwangerschaftsabbruch. Dabei fällt auf, dass sich junge Mädchen mit besseren Bildungschancen öfter für einen Abbruch entscheiden.

Sie möchten erst ihre Ausbildung abschliessen und sich damit eine solide Basis für ihre Zukunft schaffen. Aber woran liegt es eigentlich, dass Teenager so früh schwanger werden? Experten gehen derzeit von drei Hypothesen aus:

  • Eine Vermutung ist, dass gerade Teenager aus zerrütteten Familien, ihrem Kind ein besseres Leben bieten wollen. Sie entscheiden sich für eine Schwangerschaft und projizieren ihre eigenen unerfüllten Sehnsüchte nach einer liebevollen Familie auf das Baby.
  • Dann gibt es noch die Mädchen, die sich ganz bewusst für eine Schwangerschaft entscheiden. Häufig haben sie familiäre Schwierigkeiten, dazu kommen Probleme in der Schule oder der Ausbildung. Diese Mädchen sehen in einem Baby häufig eine Perspektive und einen Sinn für ihr späteres Leben. Sie blenden dabei jedoch völlig aus, dass mit einem Kind weitere Probleme, wie finanzielle Sorgen, auf sie zukommen können.
  • Obwohl viele Teenager verantwortungsbewusst mit ihrer Sexualität umgehen und sich schützen, gibt es eine Gruppe, die früh sexuelle Erfahrungen macht und nicht richtig verhütet.

Der richtige Weg, um sich vor einer ungewollten Schwangerschaft zu schützen, ist die Verhütung und das Wissen, wie Kondom, Pille & Co. benutzt werden. Die wenigen Aufklärungsstunden in der Schule reichen dafür in der Regel nicht aus.

Umso wichtiger ist es deshalb für die Eltern, in der Familie ein offenes Klima für die Fragen ihrer Töchter und selbstverständlich auch die ihrer Söhne zu schaffen. Aufklärung ist in diesem Fall die beste Prävention.

Minderjährige Mütter: Die rechtliche und finanzielle Lage

Neben dem gesellschaftlichen Unverständnis das minderjährigen Müttern häufig entgegengebracht wird, haben die Teenager mit ganz handfesten Fragen und Problemen zu kämpfen: Kann ich die Schule oder meine Ausbildung abschliessen? Wer kümmert sich dann um mein Kind? Wo bekomme ich finanzielle Unterstützung? Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Angebote:

Sorgerecht und Unterhalt

Minderjährige Mütter haben auf das alleinige Sorgerecht für ihr Kind keinen Anspruch. Das Jugendamt bestellt bis zum 18. Geburtstag einen Vormund, häufig sind das die Eltern der jungen Mutter. Wenn der Vater des Kindes bereits volljährig ist, kann auch ihm das Sorgerecht zugesprochen werden.

Der Vater muss für Mutter und Kind Unterhalt bezahlen, wenn er nicht mit ihnen zusammen lebt und das ist bei vielen jungen Eltern der Fall. Kann oder will der Vater diese finanziellen Mittel nicht aufbringen, kann die minderjährige Mutter beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss beantragen.

Mutterschutz und Mutterschaftsgeld

Minderjährige Schwangere haben genau so Anspruch auf Mutterschutz, wie Schwangere über 18 Jahren. Schülerinnen und Auszubildende werden 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis 8 Wochen nach der Entbindung vom Unterricht bzw. der Arbeit befreit. Auf das Mutterschaftsgeld, das von der Krankenkasse bezahlt wird, haben Minderjährige ohne eigenes Einkommen jedoch keinen Anspruch.

Elterngeld und Elternzeit

Minderjährige Mütter haben einen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie ihr Kind zu Hause betreuen und deshalb nicht erwerbstätig sind. Dies gilt auch für Schüler und Auszubildende. Für die Erziehung ihres Kindes können sich die jungen Eltern von der Schulpflicht befreien sowie von der Ausbildung oder der Arbeit freistellen lassen.

Wenn minderjährige Mütter ihren Schulabschluss oder ihre Ausbildung trotz Kind abschliessen möchten, gibt es seit 2009 eine weitere Möglichkeit: Auch die Grosseltern können für ihr Enkelkind beim Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Diese beträgt ab der Geburt des Kindes bis zu drei Jahre.

Kindergeld

Minderjährige Mütter haben für sich und ihr Kind Anspruch auf Kindergeld in Höhe von jeweils 184 Euro.

Weitere Möglichkeiten der Unterstützung

Abhängig von der finanziellen Lage und individuellen Situation der Minderjährigen können weitere staatliche Leistungen wie zum Beispiel Sozialgeld, Wohngeld oder Arbeitslosengeld II beantragt werden.

Können oder wollen die minderjährigen Mütter mit ihrem Baby nicht bei ihren eigenen Eltern wohnen, gibt es für sie verschiedene Möglichkeiten der Unterkunft: Dazu gehört zum Beispiel eine Mutter-Kind-Einrichtung, in der junge Mütter gemeinsam mit ihren Babys unterstützt und betreut werden.

Ab einem Alter von 16 Jahren können die Minderjährigen eine eigene Wohnung beziehen und Wohngeld beantragen. Voraussetzung: Sie benötigen das Einverständnis ihrer Eltern.

Unterstützung und Hilfsangebote für minderjährige Schwangere und Teenie-Mütter

Die Tatsache schwanger und minderjährig zu sein, stellt viele junge Frauen auf eine harte Probe und überfordert sie nicht selten. Unterstützung und Antworten auf ihre Fragen erhalten sie beispielsweise beim Gesundheits- und Jugendamt ihres Wohnortes.

Weitere Hilfsangebote bieten Einrichtungen wie Pro Familia, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz oder die Diakonie. Viele Informationen und weiterführende Links hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf der Homepage www.schwanger-unter-20.de zum Thema Schwanger und Minderjährig zusammengestellt.

Tipps
von Hebammentipps von Ina Ilmer
  • Ein gutes Angebot gerade für minderjährige Mütter ist die Betreuung durch eine sogenannte Familienhebamme. Diese hat ein erweitertes Kontingent an Betreuungsbesuchen, spezielles Fachwissen und sie kann die junge Familie in der Regel im kompletten ersten Lebensjahr betreuen. Familienhebammen bieten ausserdem oft Kurse speziell für junge Mütter an, da es minderjährigen Mamas meistens leichter fällt, Geburtsvorbereitungskurse zu besuchen, wenn sie unter jungen Frauen sind.
Fazit
In Deutschland gibt es rund 9.000 minderjährige Schwangere pro Jahr
Etwa 50 Prozent entscheiden sich für eine Abtreibung
Gründe: Unzureichende Verhütung oder das Baby als Lebenssinn
Aufklärung in der Familie ist die beste Prävention
Finanzielle und rechtliche Besonderheiten für minderjährige Mütter
Verschiedene Hilfsangebote von Ämtern und öffentlichen Trägern
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