Vaterschaftstest » Wer ist der Vater?

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Dr. Verena Breitenbach

Die Autorin, Dr. Verena Breitenbach, ist eine ganzheitliche Frauenärztin mit internationalem Studium und breiter Ausbildung in Naturheilkunde, Psychosomatik, Onkologie und mehr…

Alle Beiträge des Experten

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Die gesetzlichen Grundlagen für einen Vaterschaftstest, auch als Abstammungsgutachten bezeichnet, sind das BGB und das Gendiagnosegesetz. Der Begriff bezeichnet eine medizinische Untersuchung, um die leibliche Verwandtschaft eines Mannes zu einem Kind zu bestätigen beziehungsweise auszuschließen.


Vaterschaftstest – rechtliche Grundlagen

Ein Vaterschaftstest kann privat beauftragt oder von einem Gericht angeordnet werden. Wird er privat durchgeführt, ist bei einem minderjährigen Kind die Zustimmung aller Sorgeberechtigten erforderlich. Ist das Kind volljährig, kann es zusammen mit dem mutmaßlichen Vater entscheiden, auch ohne, dass die Mutter ihr Einverständnis gibt.

In §1598a BGB ist geregelt, dass jede beteiligte Person einen Anspruch auf Feststellung der Abstammung hat, das betrifft also die Mutter, das Kind und den möglichen Vater.

Kommt es nicht zu einer einvernehmlichen Entscheidung und einer privaten Beauftragung des Tests, kann der Rechtsanspruch über das Familiengericht geltend gemacht werden. Das Gericht kann die Durchführung eines Abstammungsgutachtens erzwingen.

Ergebnis hat keine Rechtsfolgen

Führen Sie einen Vaterschaftstest durch, hat das Ergebnis keine Folgen auf den Ihren rechtlichen Status gegenüber dem Kind. Sind Sie also bisher rechtlich als Vater anerkannt, bleiben Sie das auch bei einem negativen Testergebnis mit allen Rechten und Pflichten.

Im umgekehrten Fall entstehen weder Rechte noch Pflichten aus einem positiven Ergebnis. Es kann aber für ein weiteres Verfahren herangezogen werden, um beispielsweise Unterhaltszahlungen einzufordern.

Dieses Gesetz verfolgt den Zweck, eine über Jahre gewachsene Vater-Kind-Bindung nicht durch ein negatives Abstammungsgutachten zu zerstören. Möchten Sie Ihren Status dem Kind gegenüber aufgrund eines Abstammungsgutachtens ändern, ist dies beim Familiengericht zu beantragen.

Gründe für einen Vaterschaftstest

Gleich, ob privat oder aufgrund einer gerichtlichen Anordnung, Anlass für einen Vaterschaftstest sind stets zwei mögliche Szenarien: Das Abstammungsgutachten soll bestätigen oder ausschließen, dass der betroffene Mann der Erzeuger des Kindes ist.

Zweifel an einer Vaterschaft können ebenso wie die Annahme, dass es sich um den leiblichen Vater handelt, sowohl von der Mutter als auch vom möglichen Erzeuger ausgehen. Das Kind kann ebenfalls ab einem bestimmten Alter Zweifel oder begründete Vermutungen äußern.

Privates Gutachten vor Gericht

Möchten Sie vor einer offiziellen Gerichtsverhandlung einen Vaterschaftstest durchführen und das Ergebnis als Beweismittel verwenden, muss der Test gerichtsverwertbar sein. Das bedeutet, die Identität der entnommenen Proben muss überprüfbar sein und alle betroffenen Personen müssen sich mit dem Gutachten einverstanden erklärt haben.

Für minderjährige Kinder ist stets die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich. Ein privates Gutachten wird vor Gericht nicht anerkannt, wenn die Proben für den Test zu Hause entnommen und anschließend eingeschickt wurden.

Unterschied zwischen Vater und Erzeuger

Rechtlich wird zwischen dem Vater und dem Erzeuger eines Kindes insofern unterschieden, dass beispielsweise der Ehepartner der Mutter ohne ausdrückliche Anerkennung als Vater geführt wird, wenn das Kind während der Ehe gezeugt wurde.

Ob er tatsächlich der leibliche Vater ist, ist dabei unerheblich. Bei unverheirateten Paaren kann ein Mann die Vaterschaft anerkennen, auch wenn er nicht der Erzeuger des Kindes ist.

Es muss also keine biologische Verwandtschaft bestehen, sondern handelt sich bei der Bezeichnung Vater um eine rechtliche Definition. Um diesen rechtlichen Status zu ändern, bedarf es einer Anfechtung.

Für die Anfechtung gilt eine Frist von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Kenntnis, in diesem Fall eines negativen Abstammungsgutachtens.

Das nachgeburtliche Abstammungsgutachten

Die sicherste Methode, einen Vaterschaftstest durchzuführen, ist eine DNA-Analyse. Diese beruht auf der Tatsache, dass im diploiden Chromosomensatz eines Kindes stets eine Hälfte von der Mutter und die andere Hälfte vom Erzeuger stammt.

Für eine gerichtliche Anerkennung des Ergebnisses muss das testende Labor zertifiziert sein (ISO EN DIN/IEC 17025). Die Genauigkeit des Tests richtet sich nach der Anzahl der überprüften DNA-Marker, in der Regel werden zwischen 16 und 60 Genorte auf übereinstimmende Merkmale getestet.

Zur Feststellung einer Vaterschaft muss mindestens die isolierte DNA des Kindes und des Mannes vorliegen. Dabei handelt es sich um den sogenannten Defizienzfall. Genauere Analysen sind möglich, wenn zudem die DNA der Mutter vorliegt, hier ist vom Triofall die Rede.

Als Proben, aus denen die DNA isoliert wird, eignen sich der über die Mundschleimhaut entnommene Speichel, Blut und Sperma. Weniger geeignet sind Proben von Gegenständen wie Zigarettenfiltern oder Zahnbürsten, da diese verunreinigt sein und das Ergebnis verfälschen können.

Gemäß Gendiagnosegesetz hat die Probeentnahme für ein gerichtlich verwertbares Gutachten durch eine neutrale, sachkundige Person zu erfolgen. Dies kann ein Arzt sein, aber auch ein zugelassener Mitarbeiter des Jugend- oder Gesundheitsamtes.

Mit den Proben werden unterschriebene Einwilligungserklärungen und Ausweiskopien an ein zertifiziertes Labor geschickt. Das Ergebnis liegt üblicherweise nach ein bis zwei Wochen vor.

Eine Vaterschaft gilt als bestätigt, wenn es sich mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9 Prozent um den Erzeuger handelt. Ein Ausschluss erfolgt stets mit einer Wahrscheinlichkeit von 100 Prozent.

Dass ein positives Ergebnis keine Wahrscheinlichkeit von 100 Prozent hat, ist statistisch begründet: Es wird davon ausgegangen, dass theoretisch die Möglichkeit besteht, unter mehreren Milliarden Menschen könnten zwei zufällig gleiche Erbinformationen tragen.

Pränataler Vaterschaftstest

Der vorgeburtliche Vaterschaftstest erfolgt während der Schwangerschaft. Zur Durchführung wird entweder Fruchtwasser entnommen, dies ist ab der 15. Schwangerschaftswoche möglich, oder den Fötus umgebendes Gewebe (Chorionzotten).

Letzteres ist zwischen der 10. und 12. Schwangerschaftswoche möglich. Beide Verfahren erhöhen das Risiko einer Fehlgeburt, weshalb ein vorgeburtlicher Vaterschaftstest äußerst selten durchgeführt wird.

In Deutschland ist ein pränataler Vaterschaftstest nur unter bestimmten Umständen erlaubt, beispielsweise wenn vermutet wird, dass die Schwangerschaft aus einer Sexualstraftat entstanden ist oder um zu klären, ob es sich um einen Inzestfall handelt.

Kosten

Die Kosten für einen Vaterschaftstest richten sich nach der Art und dem Verfahren. Ein Test, den Sie beispielsweise in der Apotheke erhalten und eigenständig zu Hause durchführen, ist günstiger, als eine Probeentnahme durch einen Arzt oder eine andere berechtigte Person. Bei einem privat durchgeführten Test können Sie insgesamt mit Kosten ab etwa 150 Euro rechnen.

Ein offizielles Vaterschaftsgutachten ist teurer, da es mit höherem Aufwand verbunden ist. Weiterhin wirkt sich die Art des Labors auf die Kosten aus – ist dieses zertifiziert und vor Gericht zugelassen, steigt in der Regel der Preis.

Die Anzahl der getesteten Genorte erhöht nicht nur die Sicherheit des Testergebnisses, sondern auch die Kosten. Für ein sicheres Ergebnis sollten mindestens 16 Genorte überprüft werden, einige Labors testen bis zu 60.

Gegebenenfalls kommen noch Rechtsanwalts- und Gerichtskosten hinzu.

Der Vaterschaftstest – Wissenswertes im Überblick
gesetzliche Regelung in BGB und Gendiagnosegesetz
bei minderjährigem Kind Zustimmung aller Sorgeberechtigten erforderlich
bei Uneinigkeit gerichtliche Anordnung erforderlich
Testergebnis ändert nicht den rechtlichen Status des Vaters
vorgeburtlicher Vaterschaftstest birgt Risiken
nachgeburtlicher Vaterschaftstest jederzeit über DNA-Analyse möglich
Tipp von Gynäkologin Verena Breitenbach
  • Auf jeden Fall die psychischen Folgen für das Kind beachten!
Arztgeprüft

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Die gesetzlichen Grundlagen für einen Vaterschaftstest, auch als Abstammungsgutachten bezeichnet, sind das BGB und das Gendiagnosegesetz. Der Begriff bezeichnet eine medizinische Untersuchung, um die leibliche Verwandtschaft eines Mannes zu einem Kind zu bestätigen beziehungsweise auszuschließen.


Vaterschaftstest – rechtliche Grundlagen

Ein Vaterschaftstest kann privat beauftragt oder von einem Gericht angeordnet werden. Wird er privat durchgeführt, ist bei einem minderjährigen Kind die Zustimmung aller Sorgeberechtigten erforderlich. Ist das Kind volljährig, kann es zusammen mit dem mutmaßlichen Vater entscheiden, auch ohne, dass die Mutter ihr Einverständnis gibt.

In §1598a BGB ist geregelt, dass jede beteiligte Person einen Anspruch auf Feststellung der Abstammung hat, das betrifft also die Mutter, das Kind und den möglichen Vater.

Kommt es nicht zu einer einvernehmlichen Entscheidung und einer privaten Beauftragung des Tests, kann der Rechtsanspruch über das Familiengericht geltend gemacht werden. Das Gericht kann die Durchführung eines Abstammungsgutachtens erzwingen.

Ergebnis hat keine Rechtsfolgen

Führen Sie einen Vaterschaftstest durch, hat das Ergebnis keine Folgen auf den Ihren rechtlichen Status gegenüber dem Kind. Sind Sie also bisher rechtlich als Vater anerkannt, bleiben Sie das auch bei einem negativen Testergebnis mit allen Rechten und Pflichten.

Im umgekehrten Fall entstehen weder Rechte noch Pflichten aus einem positiven Ergebnis. Es kann aber für ein weiteres Verfahren herangezogen werden, um beispielsweise Unterhaltszahlungen einzufordern.

Dieses Gesetz verfolgt den Zweck, eine über Jahre gewachsene Vater-Kind-Bindung nicht durch ein negatives Abstammungsgutachten zu zerstören. Möchten Sie Ihren Status dem Kind gegenüber aufgrund eines Abstammungsgutachtens ändern, ist dies beim Familiengericht zu beantragen.

Gründe für einen Vaterschaftstest

Gleich, ob privat oder aufgrund einer gerichtlichen Anordnung, Anlass für einen Vaterschaftstest sind stets zwei mögliche Szenarien: Das Abstammungsgutachten soll bestätigen oder ausschließen, dass der betroffene Mann der Erzeuger des Kindes ist.

Zweifel an einer Vaterschaft können ebenso wie die Annahme, dass es sich um den leiblichen Vater handelt, sowohl von der Mutter als auch vom möglichen Erzeuger ausgehen. Das Kind kann ebenfalls ab einem bestimmten Alter Zweifel oder begründete Vermutungen äußern.

Privates Gutachten vor Gericht

Möchten Sie vor einer offiziellen Gerichtsverhandlung einen Vaterschaftstest durchführen und das Ergebnis als Beweismittel verwenden, muss der Test gerichtsverwertbar sein. Das bedeutet, die Identität der entnommenen Proben muss überprüfbar sein und alle betroffenen Personen müssen sich mit dem Gutachten einverstanden erklärt haben.

Für minderjährige Kinder ist stets die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich. Ein privates Gutachten wird vor Gericht nicht anerkannt, wenn die Proben für den Test zu Hause entnommen und anschließend eingeschickt wurden.

Unterschied zwischen Vater und Erzeuger

Rechtlich wird zwischen dem Vater und dem Erzeuger eines Kindes insofern unterschieden, dass beispielsweise der Ehepartner der Mutter ohne ausdrückliche Anerkennung als Vater geführt wird, wenn das Kind während der Ehe gezeugt wurde.

Ob er tatsächlich der leibliche Vater ist, ist dabei unerheblich. Bei unverheirateten Paaren kann ein Mann die Vaterschaft anerkennen, auch wenn er nicht der Erzeuger des Kindes ist.

Es muss also keine biologische Verwandtschaft bestehen, sondern handelt sich bei der Bezeichnung Vater um eine rechtliche Definition. Um diesen rechtlichen Status zu ändern, bedarf es einer Anfechtung.

Für die Anfechtung gilt eine Frist von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Kenntnis, in diesem Fall eines negativen Abstammungsgutachtens.

Das nachgeburtliche Abstammungsgutachten

Die sicherste Methode, einen Vaterschaftstest durchzuführen, ist eine DNA-Analyse. Diese beruht auf der Tatsache, dass im diploiden Chromosomensatz eines Kindes stets eine Hälfte von der Mutter und die andere Hälfte vom Erzeuger stammt.

Für eine gerichtliche Anerkennung des Ergebnisses muss das testende Labor zertifiziert sein (ISO EN DIN/IEC 17025). Die Genauigkeit des Tests richtet sich nach der Anzahl der überprüften DNA-Marker, in der Regel werden zwischen 16 und 60 Genorte auf übereinstimmende Merkmale getestet.

Zur Feststellung einer Vaterschaft muss mindestens die isolierte DNA des Kindes und des Mannes vorliegen. Dabei handelt es sich um den sogenannten Defizienzfall. Genauere Analysen sind möglich, wenn zudem die DNA der Mutter vorliegt, hier ist vom Triofall die Rede.

Als Proben, aus denen die DNA isoliert wird, eignen sich der über die Mundschleimhaut entnommene Speichel, Blut und Sperma. Weniger geeignet sind Proben von Gegenständen wie Zigarettenfiltern oder Zahnbürsten, da diese verunreinigt sein und das Ergebnis verfälschen können.

Gemäß Gendiagnosegesetz hat die Probeentnahme für ein gerichtlich verwertbares Gutachten durch eine neutrale, sachkundige Person zu erfolgen. Dies kann ein Arzt sein, aber auch ein zugelassener Mitarbeiter des Jugend- oder Gesundheitsamtes.

Mit den Proben werden unterschriebene Einwilligungserklärungen und Ausweiskopien an ein zertifiziertes Labor geschickt. Das Ergebnis liegt üblicherweise nach ein bis zwei Wochen vor.

Eine Vaterschaft gilt als bestätigt, wenn es sich mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9 Prozent um den Erzeuger handelt. Ein Ausschluss erfolgt stets mit einer Wahrscheinlichkeit von 100 Prozent.

Dass ein positives Ergebnis keine Wahrscheinlichkeit von 100 Prozent hat, ist statistisch begründet: Es wird davon ausgegangen, dass theoretisch die Möglichkeit besteht, unter mehreren Milliarden Menschen könnten zwei zufällig gleiche Erbinformationen tragen.

Pränataler Vaterschaftstest

Der vorgeburtliche Vaterschaftstest erfolgt während der Schwangerschaft. Zur Durchführung wird entweder Fruchtwasser entnommen, dies ist ab der 15. Schwangerschaftswoche möglich, oder den Fötus umgebendes Gewebe (Chorionzotten).

Letzteres ist zwischen der 10. und 12. Schwangerschaftswoche möglich. Beide Verfahren erhöhen das Risiko einer Fehlgeburt, weshalb ein vorgeburtlicher Vaterschaftstest äußerst selten durchgeführt wird.

In Deutschland ist ein pränataler Vaterschaftstest nur unter bestimmten Umständen erlaubt, beispielsweise wenn vermutet wird, dass die Schwangerschaft aus einer Sexualstraftat entstanden ist oder um zu klären, ob es sich um einen Inzestfall handelt.

Kosten

Die Kosten für einen Vaterschaftstest richten sich nach der Art und dem Verfahren. Ein Test, den Sie beispielsweise in der Apotheke erhalten und eigenständig zu Hause durchführen, ist günstiger, als eine Probeentnahme durch einen Arzt oder eine andere berechtigte Person. Bei einem privat durchgeführten Test können Sie insgesamt mit Kosten ab etwa 150 Euro rechnen.

Ein offizielles Vaterschaftsgutachten ist teurer, da es mit höherem Aufwand verbunden ist. Weiterhin wirkt sich die Art des Labors auf die Kosten aus – ist dieses zertifiziert und vor Gericht zugelassen, steigt in der Regel der Preis.

Die Anzahl der getesteten Genorte erhöht nicht nur die Sicherheit des Testergebnisses, sondern auch die Kosten. Für ein sicheres Ergebnis sollten mindestens 16 Genorte überprüft werden, einige Labors testen bis zu 60.

Gegebenenfalls kommen noch Rechtsanwalts- und Gerichtskosten hinzu.

Der Vaterschaftstest – Wissenswertes im Überblick
gesetzliche Regelung in BGB und Gendiagnosegesetz
bei minderjährigem Kind Zustimmung aller Sorgeberechtigten erforderlich
bei Uneinigkeit gerichtliche Anordnung erforderlich
Testergebnis ändert nicht den rechtlichen Status des Vaters
vorgeburtlicher Vaterschaftstest birgt Risiken
nachgeburtlicher Vaterschaftstest jederzeit über DNA-Analyse möglich
Tipp von Gynäkologin Verena Breitenbach
  • Auf jeden Fall die psychischen Folgen für das Kind beachten!
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